Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wissmann, Insa, Uplengen-Hollen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
|
a)
27.02.2025
Leeling |
HRB 110355: Ert Wissmann Omnibus-Betrieb GmbH, Uplengen-Hollen, Hollener Landstraße 33, 26670 Uplengen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wissmann, Insa, Uplengen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110355: Ert Wissmann Omnibus-Betrieb GmbH, Uplengen-Hollen, Hollener Landstraße 31, 26670 Uplengen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hollener Landstraße 33, 26670 Uplengen.
HRB 110355: Ert Wissmann Omnibus-Betrieb GmbH, Uplengen-Hollen, Hollener Landstraße 25, 26670 Uplengen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hollener Landstraße 31, 26670 Uplengen. Bestellt als Geschäftsführer: Wissmann, Hilke, Detern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 110355: Ert Wissmann Omnibus-Betrieb GmbH, Uplengen-Hollen, Hollener Landstraße 25, 26670 Uplengen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 mit der Wissmann's Autoreisen GmbH mit Sitz in Apen (AG Oldenburg HRB 120096) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.