Ertomis Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft mbH, Wuppertal (Hohenstaufenstr. 22, 42287 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ANstiftung, gemeinnützige Forschungsgesellschaft zur Förderung zukunftssichernder sozialer, kultureller und ökonomisch/ökologischer Maßnahmen m.b.H. am 06.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ertomis Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft mbH, Wuppertal (Hohenstaufenstr. 22, 42287 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2007 mit der ANstiftung, gemeinnützige Forschungsgesellschaft zur Förderung zukunftssichernder sozialer, kultureller und ökonomisch/ökologischer Maßnahmen m.b.H. mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 89119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.