HRB 735254: Erwin Hymer Center Bad Waldsee GmbH, Bad Waldsee, Biberacher Str. 92, 88339 Bad Waldsee. Mit der "Erwin Hymer Group SE", Bad Waldsee (Amtsgericht Ulm HRB 737238) wurde am 21.06.2022 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 29.06.2022 und die Gesellschafterversammlung am 05.07.2022 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 735254: Erwin Hymer Center Bad Waldsee GmbH, Bad Waldsee, Biberacher Str. 92, 88339 Bad Waldsee. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 735254: Erwin Hymer Center Bad Waldsee GmbH, Bad Waldsee, Biberacher Str. 92, 88339 Bad Waldsee. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "Hymer GmbH & Co. KG", Bad Waldsee (Amtsgericht Ulm HRA 724395) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hymer GmbH & Co. KG", Bad Waldsee (Amtsgericht Ulm HRA 724395) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.12.2017 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Hymer Zentrum Oberschwaben") auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.