HRB 710333: Erwin Junker Holding GmbH, Nordrach, Junkerstraße 2, 77787 Nordrach. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schaumann, Karsten, Zell am Harmersbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Schaumann, Karsten, Zell am Harmersbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 710333: Erwin Junker Holding GmbH, Nordrach, Junkerstraße 2, 77787 Nordrach. Einzelprokura: Dr. Schaumann, Karsten, Zell am Harmersbach, * ‒.‒.‒‒.
Erwin Junker Holding GmbH, Nordrach, Junkerstraße 2, 77787 Nordrach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2013. Geschäftsanschrift: Junkerstraße 2, 77787 Nordrach. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften jeder Art im In- und Ausland sowie deren Geschäftsführung und Vertretung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Junker, Erwin, Bühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Erwin Junker Holding GmbH & Co. KG", Nordrach (Amtsgericht Freiburg HRA 480258) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.