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Erwin Rabenstein GmbH, Westerholt (HRB 203549)

Firmendaten

Anschrift
Im Gewerbegebiet 7
26556 Westerholt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 04975/912914
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rabenstein-strassenbau.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2015
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 203549
Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: GmbH
Keywords
Westerholt Tiefbau Strassenbau Rabenstein Kulturbau GmbH Erwin Erdbau
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Erwin Rabenstein GmbH aus Westerholt ist im Handelsregister Aurich unter der Nummer HRB 203549 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.08.2015 hat die Erwin Rabenstein GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Ausführung von Straßen-, Tiefbau-, Erd- und Kulturbauarbeiten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Erwin Rabenstein GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.11.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 15.09.2015
Neueintragung

HRB 203549:Erwin Rabenstein GmbH, Westerholt, Im Gewerbegebiet 7, 26556 Westerholt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2015. Geschäftsanschrift: Im Gewerbegebiet 7, 26556 Westerholt. Gegenstand: Ausführung von Straßen-, Tiefbau-, Erd- und Kulturbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rabenstein, Erwin, Westerholt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Erwin Rabenstein, geb. ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Erwin Rabenstein e.K." mit Sitz in Westerholt (HRA 202080 ) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird mit zeitgleicher Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

15.09.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Erwin Rabenstein
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 15.09.2015