HRA 3746: Erwin Schiller GmbH & Co. KG, Hof, Hohe Straße 20, 95030 Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Erwin Schiller Holding GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 6448) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6448: Erwin Schiller Holding GmbH, Hof, Hohe Straße 20, 95030 Hof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2021. Geschäftsanschrift: Hohe Straße 20, 95030 Hof. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Verpachtung von Anlagevermögen, die Investition in Anlagevermögen, die Beteiligung an Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Tochtergesellschaften sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leucht, Gerd, Berg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Erwin Schiller GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRA 3746). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.