Erwin Zimmer GmbH, Friedrichsthal (Kolpingweg 12, 66299 Friedrichsthal). Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, Reparatur von Industrieöfen sowie die Ausführung von handwerksmäßigen Maurer- und Betonarbeiten.
Erwin Zimmer GmbH, Friedrichsthal (Kolpingweg 12, 66299 Friedrichsthal). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 hat unter Aufhebung des Auflösungsbeschlusses vom 29.06.2007 die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung und Vermittlung von Bau- und Reparaturarbeiten für lndustrieöfen. Bestellt als Geschäftsführer, nicht mehr Liquidator: Zimmer, Erwin, Friedrichsthal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Erwin Zimmer GmbH, Friedrichsthal (Kolpingweg 12, 66299 Friedrichsthal). Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Zimmer, Erwin, Friedrichsthal, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Erwin Zimmer GmbH, Friedrichsthal (Kolpingweg 12, 66299 Friedrichsthal). Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) und 15 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, Reparatur von Industrieöfen, Ausführung von handwerksmäßigen Maurer- und Betonbauarbeiten sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.