Erzeuger-Großmarkt Gartenbau e.G. Osnabrück, Osnabrück-Nahne (Am Wulfter Turm 27, 49082 Osnabrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Landgard eG am 14.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Erzeuger-Großmarkt Gartenbau e.G. Osnabrück, Osnabrück-Nahne (Am Wulfter Turm 27, 49082 Osnabrück). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 16.11.2006 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2006 mit der Landgard eG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve GnR 139) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.