Erzeugerring für Qualitätskartoffeln in Schwaben eingetragener Verein, Augsburg, (Wolfshof 7 a, 86558 Hohenwart).Die Verschmelzung wurde am 06.10.2009 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Ingolstadt VR 200276).
Erzeugerring für Qualitätskartoffeln in Schwaben eingetragener Verein, Augsburg, (Wolfshof 7 a, 86558 Hohenwart).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2009 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 17.02.2009 und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Vereins vom 30.04.2009 mit dem Erzeugerring für Pflanzenbau Südbayern e.V. mit dem Sitz in Hohenwart (Amtsgericht Ingolstadt VR 200276) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.