HRB 738219: Empire Invest Management GmbH, Mannheim, Rheintalbahnstraße 35, 68199 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Eskandary Finanzkonzepte GmbH.
HRB 738219: Empire Invest Management GmbH, Mannheim, Rheintalbahnstraße 35, 68199 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2020. Geschäftsanschrift: Rheintalbahnstraße 35, 68199 Mannheim. Gegenstand: Versicherungs- und Immobilienvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eskandary, Kevin, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Eskandary, Kevin, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Kevin Eskandary Versicherungs- und Immobilienvermittlung e. K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709519) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.08.2020. Die Ausgliederung wurde am 23.11.2020 im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.