Essener Sportverein Süd 1910/1921 e. V., Essen (Muldeweg 10, 45136 Essen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Essener Sport Club Rellinghausen 06 e.V. am 16.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Essener Sportverein Süd 1910/1921 e. V., Essen (Muldeweg 10, 45136 Essen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.04.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.04.2006 mit dem Sport-Club Essen-Rellinghausen-Süd 1919/46 e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 2433) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.