Esta-Bildungswerk, Bad Oeynhausen (Bismackstraße 8, 32545 Bad Oeynhausen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (HRB 9704) am 11.07.2005 wirksam geworden.
Esta-Bildungswerk, Bad Oeynhausen (Bismackstraße 8, 32545 Bad Oeynhausen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 25.04.2005 im Wege des Formwechsels in die ESTA-Bildungswerk gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.