HRB 165458: Estudio Español GmbH, Hamburg, Schloßmühlendamm 3, 21073 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Blecken, Marcus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Afonso, Ernesto Guillermo Martin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 165458: Estudio Español GmbH, Hamburg, Schloßmühlendamm 3, 21073 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2020. Geschäftsanschrift: Schloßmühlendamm 3, 21073 Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Abhaltung von Sprachkursen, Seminaren sowie die Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Integrationskursen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Afonso, Ernesto Guillermo Martin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Afonso, Ernesto Guillermo Martin, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma EStudio Español e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 126317) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.10.2020. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.