HRB 749791: Ethos Kassel GmbH, Stuttgart, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Feijóo Sampedro, Cristina, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 749791: Ethos Kassel GmbH, Stuttgart, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klett, David, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Arthur, Böblingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 749791:Ethos Kassel GmbH, Stuttgart, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart.Einzelprokura: Feijóo Sampedro, Cristina, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 749791:Ethos Kassel GmbH, Stuttgart, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2014. Geschäftsanschrift: Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart. Gegenstand: Halten und Verwalten eines Grundstückes mit Schulgebäude in Kassel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zimmermann, Arthur, Böblingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ethos Kassel GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 728852) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.