EuVEA, gemeinnützige Bauträger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gerolstein (Vulkanring 7, 54568 Gerolstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Prüm am 27.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EuVEA, gemeinnützige Bauträger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gerolstein (Vulkanring 7, 54568 Gerolstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2008 mit der Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Prüm mit Sitz in Gerolstein (Amtsgericht Wittlich, HRB 40738) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.