HRA 202540: Eudent Zahntechnik GmbH & Co. KG, Oyten, Hauptstraße 83, 28876 Oyten. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 83, 28876 Oyten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Flair-dent GmbH, Sottrum (Amtsgericht Walsrode HRB 200511).
HRA 202540:Eudent Zahntechnik GmbH & Co. KG, Oyten (Hauptstraße 83, 28876 Oyten). Persönlich haftender Gesellschafter: Eudent Zahntechnik Verwaltung GmbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 204620), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Flair-dent GmbH, Sottrum (Amtsgericht Walsrode HRB 200511), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 202540:Eudent Zahntechnik GmbH & Co. KG, Oyten (Hauptstraße 83, 28876 Oyten, Gegenstand des Unternehmens ist die Führung eines Dentallabors sowie die Vornahme aller Geschäfte, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Eudent 2 GmbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 204620), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Eudent Zahntechnik GmbH, Oyten (AG Walsrode HRB 120242) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.