HRA 1668 IZ: Eugen Jüchter e.K., Sitz vormals: Itzehoe, Am Brookhafen 6, 25524 Itzehoe. Sitz/Niederlassung: Heide. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Heide verlegt (Amtsgericht Pinneberg, HRA 8932 PI).
HRA 8932 PI: Eugen Jüchter e.K., Heide, Süderdamm 4, 25746 Heide (Unternehmensgegenstand: Betrieb eines oder mehrerer Restaurants nach dem McDonald's System.). Geschäftsanschrift: Süderdamm 4, 25746 Heide; Inhaber: 1. Jüchter, Eugen, * ‒.‒.‒‒, Heide; Rechtsform: Einzelunternehmen; Die Niederlassung ist von Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRA 1668 IZ) nach Heide verlegt. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom gleichen Tage ist die Gesellschaft unter der Firma Eugen Jüchter GmbH mit Sitz in Heide (Amtsgericht Pinneberg, HRB 1675 ME) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf das Einzelunternehmen verschmolzen.
HRA 1668 IZ: Eugen Jüchter e.K., Itzehoe, Am Brookhafen 6, 25524 Itzehoe. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom gleichen Tage ist die Gesellschaft unter der Firma Eugen Jüchter GmbH mit Sitz in Heide ( Amtsgericht Pinneberg, HRB 1675 ME)durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf das Einzelunternehmen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.