Eugen und Irmgard Hahn Stiftung Verwaltungs-GmbH, Esslingen am Neckar (Plochinger Str. 92, 73728 Esslingen am Neckar). Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere die Übernahme und Verwaltung einer Beteiligung an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Hahn Stiftung Beteiligungs-GmbH & Co. KG sowie an deren Komplementärin, der Hahn Stiftung Management GmbH, beide mit dem Sitz in Esslingen am Neckar. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kunz, Christian Eberhard, geschäftsansässig: Unterensingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Eugen und Irmgard Hahn Stiftung Verwaltungs-GmbH, Esslingen am Neckar (Plochinger Str. 92, 73728 Esslingen am Neckar). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Vertrages vom 28.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Kommanditanteil an der Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky mit Sitz in Esslingen am Neckar im Nominalbetrag von 54.000,00 DM (= 27.817.278,34 EUR) sowie sämtliche Geschäftsanteile an der Index-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Esslingen am Neckar im Nominalbetrag von 850.000,00 DM (= 434.598,10 EUR) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "El Hahn Stiftung Beteiligungs-GmbH & Co. KG", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 721678) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird insbesondere wegen der unter § 2 Ziffer 2 des Vertrags ausgenommenen Vermögensgegenstände Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.