HRB 721589: Eulich Vermögensverwaltungs GmbH, Böblingen, Odenwaldweg 3, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 721589: Eulich Vermögensverwaltungs GmbH, Böblingen, Odenwaldweg 3, 71032 Böblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Liquidation der Gesellschaft) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidatorin: Eulich, Elke, geb. Fähndrich, Böblingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Zweite Eulich Vermögensverwaltungs GmbH, Böblingen, (Odenwaldweg 3, 71032 Böblingen).Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Eulich Vermögensverwaltungs GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eulich Vermögensverwaltungs GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 725473) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zweite Eulich Vermögensverwaltungs GmbH, Böblingen (Odenwaldweg 3, 71032 Böblingen). Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers Leonidas Beratung und Vermögensverwaltung GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 58217) am 12.12.2006 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.