EurCE Immobilien Frankreich GmbH, München (Brienner Straße 9, 80333 München). Die Verschmelzung wurde am 13.03.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 153092).
EurCE Immobilien Frankreich GmbH, München (Brienner Straße 9, 80333 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "EurCe West Retail Immobilien GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 153092) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EurCE Immobilien Frankreich GmbH, München (Briennerstr. 9, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
EurCE Immobilien Frankreich GmbH, München (Briennerstr. 9, 80333 München). Bestellt: Geschäftsführer: Schefer, Bruno, Herrliberg/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EurCE Immobilien Frankreich GmbH, München (Briennerstr. 9, 80333 München). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.08.2004 mit der "EurCE Immobilien AG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 133226) ist durch Aufhebungsvertrag vom 26.01.2006 zum 16.01.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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