Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
10 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Reichel, Wolfgang |
|
|
a)
10.01.2024
Schuppenhauer |
HRB 12318 HL: Euro-Masten GmbH, Lübeck, Spenglerstraße 89-91, 23556 Lübeck. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Zielke, Katja, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 12318 HL: Firma vormals: Euro-Masten-GmbH, Lübeck, Spenglerstraße 89-91, 23556 Lübeck. Name der Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Euro-Masten GmbH
HRB 12318 HL: Firma vormals: FAHNEN Reichel GmbH, Lübeck, Spenglerstraße 89-91, 23556 Lübeck. Name der Firma: Euro-Masten-GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Absatz 1 (Firma).
HRB 12318 HL: FAHNEN Reichel GmbH, Lübeck, Spenglerstraße 89-91, 23556 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Euro-Masten GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 5513 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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