HRB 9105: Euro-Press-Entwässerungstechnik GmbH, Moers, Felkestraße 34, 47445 Moers. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Euro-Press-Entwässerungstechnik GmbH, Moers, Felkestraße 34, 47445 Moers. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 12/13) vom 09.08.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Euro-Press-Entwässerungstechnik GmbH, Sonsbeck, Schlossstraße 3, 47665 Sonsbeck. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz), 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.000,00 auf EUR 37.500,00 beschlossen. Ferner wurde § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) neu gefasst. Moers. Geschäftsanschrift: Felkestraße 34, 47445 Moers. 37.500,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Komander, Peter Jürgen, Sonsbeck, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Burgfeld, Karl, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Euro-Press-Entwässerungstechnik GmbH, Sonsbeck (Schlossstraße 3, 47665 Sonsbeck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2008. Gegenstand: Servicemaßnahmen auf dem Gebiet der Umwelttechnik, die Entsorgung, Verwertung und Erfassung von Abfallstoffen, sowie die mechanische und thermische Behandlung von Schlämmen aller Art, inkl. Abwässer und Fäkalien, im kommunalen und industriellen Bereich, mit eigenen oder fremden Anlagen im In- und Ausland, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Hilfs-, Neben- und Ergänzungstätigkeiten und Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geshcäftsführer vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeweils ein Geschäftsführer mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Einzelnen Geschäftsführeren kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis eingeräumt werden, die Gesellschaft auch dann einzeln zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind oder werden. Einzelnen Geschäftsführern kann für den Einzelfall oder allgemein durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschräkungen des § 181 BGB gewährt werden. Geschäftsführer: Komander, Peter Jürgen, Sonsbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.