EuroEyes AugenLaserZentrum Betriebs GmbH, Leipzig, Richard-Wagner-Straße 3, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb von Behandlungszentren oder Privatkliniken, in denen durch die Gesellschaft angestellte Ärzte oder vertraglich gebundene Belegärzte Augenbehandlungen im weitesten Sinne, insbesondere refraktiv-chirurgisch medizinische Leistungen, Kataraktoperationen und Augenlaserbehandlungen, durchführen, sowie alle im weitesten Sinne damit verbundenen Geschäfte.
EuroEyes AugenLaserZentrum Betriebs GmbH, Leipzig, Richard-Wagner-Straße 3, 04109 Leipzig.Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 3, 04109 Leipzig. Die Gesellschaft hat am 10.12.2009 mit der EuroEyes Deutschlang GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 85711) als herrschendem Unternehmen einen Ergebnis/Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.12.2009 zugestimmt.
EuroEyes AugenLaserZentrum Betriebs GmbH, Leipzig (Richard- Wagner- Str. 3, 04109 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2006. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung und Organisation von refraktiven Augenkliniken. Die Einrichtung und Organisation von Kliniken werden Ärzten zur Durchführung von Operationen gegen Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Joergensen, Joern Slot, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der EuroEyes AugenLaserZentrum Leipzig AG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 18622). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.