HRB 13528: EuroGrout Vergusstechnik GmbH, Neuss, Bataverstr. 82, 41462 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13528: EuroGrout Vergusstechnik GmbH, Neuss, Bataverstr. 82, 41462 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
EuroGrout Vergusstechnik GmbH, Neuss, Bataverstr. 82, 41462 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 221/10) vom 18. Januar 2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
EuroGrout Vergusstechnik GmbH, Neuss, Bataverstr. 82, 41462 Neuss.Nicht mehr Geschäftsführer: Bolesta, Martin, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Stein, Lutz, Industriekaufmann, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EuroGrout Vergusstechnik GmbH, Neuss (Bataverstr. 82, 41462 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19. August 2005. Gegenstand: Die Ausführung von Arbeiten im Baugewerbe, insbesondere die - Übernahme von kraftschlüssigen Vergussarbeiten im Hoch-, Tief- und Stahlbau - Verfugungsarbeiten im Fertigteilbau einschließlich aller Nebenarbeiten. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Grebing, Hans-Peter, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.