HRB 60424: Eurobond-Sales AG, Düsseldorf, Flingerstraße 11, 40213 Düsseldorf. Nicht mehr Vorstand: Haffmans, Robert, Issum, * ‒.‒.‒‒.
Eurobond-Sales AG, Düsseldorf, Flingerstraße 11, 40213 Düsseldorf. Bestellt als Vorstand: Moeser, Jörn Carl, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Eurobond-Sales AG, Düsseldorf, Flingerstraße 11, 40213 Düsseldorf.Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.01.2009 in der Fassung vom 04.02.2009. Geschäftsanschrift: Flingerstraße 11, 40213 Düsseldorf. Die Vermittlung von Wertpapiergeschäften sowie von Abschlüssen von Verträgen über Einlagen zwischen institutionellen Partnern mit Sitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes als freier Makler. 200.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere einzelnen oder allen Mitgliedern des Vorstands Einzelvertretungsmacht erteilen und sie ermächtigen, für die Gesellschaft und für Dritte gleichzeitig zu handeln. Vorstand: Haffmans, Robert, Issum, * ‒.‒.‒‒; Rütten, André, Solingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Eurobond-Sales GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 35340) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.