Eurocamp GmbH, Lienen (Holperdorf 44, 49536 Lienen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Steinfurt HRA 5638) am 21.07.2008 wirksam geworden.
Eurocamp GmbH, Lienen (Holperdorf 44, 49536 Lienen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Campingplatz Eurocamp e.K. Inhaber E. Krützmann (Amtsgericht Steinfurt HRA) auftretenden Kaufmann Krützmann, Eberhard übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.