HRB 63573: Euroffice 452 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Euroffice 444 B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande am 15.03.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 63573: Euroffice 452 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27.10.2015 mit der Euroffice 444 B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 34249126) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 63573: Euroffice 452 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Euroffice 452 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 63573) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht unter Firma Euroffice 444 B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr.34249126) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Euroffice 452 GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können und wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Euroffice 452 GmbH, Steinstr. 1-3, 40212 Düsseldorf..
HRB 63573: Euroffice 452 GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf.
HRB 63573: Euroffice 452 GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 2 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.
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