HRB 63466: Euroffice 453 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Euroffice 444 B.V. mit Sitz in Amsterdam Zuidoost/Niederlande am 30.06.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 63466: Euroffice 453 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 04.05.2016 mit der Euroffice 444 B.V. mit Sitz in Amsterdam Zuidoost/ Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 34249126) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, vorliegen.
HRB 63466: Euroffice 453 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Euroffice 453 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 63466) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) unter Firma Euroffice 444 BV mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel 34249126) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Euroffice 453 GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Euroffice 453 GmbH, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Nach niederländischem Recht können die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger bis einen Monat nach der Veröffentlichung einen Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan einreichen.
HRB 63466: Euroffice 453 GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 63466: Euroffice 453 GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf.
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