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a)
Europäische Stiftung für innovative Bildung
gGmbH
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung und Bildung, die
Förderung der Völkerverständigung, der
Jugendhilfe und des Sports, die Förderung
von Kunst und Kultur, sowie die Förderung
der Hilfe für Behinderte und die Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.
(3) Gegenstand der Gesellschaft ist darüber
hinaus die Verwaltung gestifteten
Vermögens, das sie zur europaweiten
Förderung von Projekten auf dem Gebiet
der innovativen Bildung verwendet, sowohl
zur Förderung von langfristigen Projekten,
wie z. B. Privatschuten, als auch von
Einzelprojekten, wie z. B. der Durchführung
von Seminaren und Workshops. Es werden
Projekte gefördert, die ihr Tätigkeitsfeld in
europäischen Staaten haben, nicht
beschränkt auf die Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union.
(4) Daneben ist Gegenstand der
Gesellschaft der Aufbau einer rechtsfähigen
Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ihr
gestiftete Vermögen ausschließlich und
unmittelbar zum Zwecke der europaweiten
Förderung innovativer Bildungskonzepte
verwendet.
(5) Der Gesellschaftszweck wird zudem
verwirklicht durch ein planmäßiges
Zusammenwirken der Gesellschaft im
Sinne des § 57 Absatz 3 der
Abgabenordnung mit anderen
gemeinnützigen Körperschaften, die diese
Zwecke fördem. Kooperationspartner der
Gesellschaft in diesem Sinne sind die
gemeinnützigen Zwecken verpflichteten
Körperschaften im Unternehmensverbund
der Europäischen Stiftung für innovative
Bildung (im Folgenden:
"EuSiBUnternehmensverbund"). Die
Gesellschaft wirkt mit den unterstützten
gemeinnützigen Körperschaften des EuSiB-
Unternehmensverbunds insbesondere
dadurch planmäßig zusammen, dass sie für
diese
- Beratungsleistungen zu pädagogischen
und organisatorischen Fragestellungen
anbietet und durchführt,
- pädagogisches Personal bereitstellt,
- IT-Dienstleistungen erbringt,
- Immobilien kauft, errichtet und an die
Kooperationspartner sowie sich im
Ausbildungsverhältnis mit der
Pädagogisches Kolleg Rostock gGmbH
befindliche Personen vermietet,
- Schul- und andere Bildungsprojekte
finanziell und personell ermöglicht.
Darüber hinaus wirkt sie mit den
Kooperationspartnern dadurch planmäßig
zusammen, dass sie von diesen Leistungen
in Anspruch nimmt oder in Anspruch
nehmen kann wie folgt:
- Verwaltungsarbeiten, wie Buchhaltung,
Lohnbuchhaltung,
Jahresabschlussarbeiten, Vertragswesen,
Sekretariat, sowie Bibliothekswesen,
- die Funktion des
Datenschutzbeauftragten,
- Systemadministration und weitere IT-
Dienstleistungen,
- Küchenkräfte für die Essensausgabe und
Frühstückszubereitung,
- Reinigungs-,Instandsetzungs- und
Instandhaltungsarbeiten,
- entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung
von Sachmitteln,
- Energieversorgung bzw. finanzielle
Unterstützung aus der
Einspeisungsvergütung der
Energieerzeugungsanlagen sowie deren
Nutzung zu Bildungszwecken. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei
wurden insbesondere die Firma, der Gegenstand der
Gesellschaft und die allgemeine Vertretungsregelung
geändert. |
a)
18.07.2023
Rohn
b)
Fall 7 |