HRB 115243: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Hegelstr. 2, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2021 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit) und 20 (Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks) der Satzung beschlossen.
HRB 115243: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Hegelstr. 2, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Stammkapital), 9 (Sitzungen des Aufsichtsrates, Beschlussfassung), 12 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung), 13 (Verfügung über Geschäftsanteile), 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 15 (Tod eines Gesellschafters), 16 (Abfindungsguthaben), 17 (Gesellschafterversammlung), 20 (Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks), 23 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unter Wahrung der Freiheit der Lehre auf folgenden Gebieten: a) der Allgemeinbildung über soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Europapolitik und der Politik gegenüber Entwicklungsländern, auf der Basis der sozialverpflichteten freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, b) der fachlichen, Berufs- oder betriebsbezogenen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Umschulung, c) der wissenschaftlichen Bildung, d) der familien- und personenbezogenen Bildung, e) der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Alten- und Behindertenarbeit, der Pflegedienste sowie Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, f) der Medienentwicklung und des Medieneinsatzes, g) der umweltbezogenen Qualifizierung. Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen und Erwachsenen bei der Entwicklung und Herausbildung ihrer sozialen und beruflichen Kompetenz. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, die Wahrnehmung dieser genannten Aufgaben kann verschiedenen Standorten sowie, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Länder, Heimvolkshochschulen und anderen Einrichtungen des Bildungswerkes auf den Gebieten der Erwachsenen-, Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung als unselbständige Einrichtungen übertragen werden; die genannten Einrichtungen des Bildungswerkes geben sich zur Durchsetzung der unter § 2, Abs. 1 genannten Aufgaben des vorliegenden Gesellschaftervertrages in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Erwachsenenbildungs- oder Weiterbildungsgesetz der Länder, in dem unselbständige Einrichtungen betrieben werden soll, Arbeitssatzungen. Die Arbeitssatzungen sind durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zu erstellen.
HRB 115243: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Hegelstr. 2, 39104 Magdeburg. Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 115243: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Hegelstr. 2, 39104 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Beckmann, Bernhard Michael, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Reichelt, Thilo, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Magdeburg (Hegelstr. 2, 39104 Magdeburg). Die Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft e.V. mit dem Sitz in Halle/Saale (Amtsgericht Stendal VR 21407, vormals Amtsgericht Halle-Saalkreis VR 1407) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2006 und der Beschlüsse der Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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