HRB 61405: Europ Assistance Versicherungs-AG, München, Adenauerring 9, 81737 München. Die Verschmelzung wurde am 31.12.2019 wirksam.
HRB 61405: Europ Assistance Versicherungs-AG, München, Adenauerring 9, 81737 München. Ausgeschieden: Vorstand: Georgi, Peter, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Reina, Vincenzo, Triest / Italien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 61405: Europ Assistance Versicherungs-AG, München, Adenauerring 9, 81737 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 04.04.2019 mit der Europ Assistance SA mit dem Sitz in Gennevilliers (Handelsergister Nanterre, Frankreich, 451 366 405 RCS Nanterre) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 61405: Europ Assistance Versicherungs-AG, München, Adenauerring 9, 81737 München. Die Gesellschaft hat am 04.04.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Europ Assistance SA mit dem Sitz in Gennevilliers / Frankreich (RCS Nanterre Nr. 451366405) eingereicht. Gläubiger der Europ Assistace Versicherungs-AG (übertragende Gesellschaft) können nach § 122j Abs. 1 UmwG einen Anspruch auf Leistung einerr Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Europ Assitance Versicherungs-AG geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Europ Assistance Versicherungs-AG anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann bespielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistungen besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind bespielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderungen klageweise durchsetzen kann.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines späteren eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Nicht von §122j UmwG ersfasst sind Obliegendheiten und unvollkommende Verbindlichkeiten.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tagen nach der Bekanntmachung des Veschmelzungsplans oder seines Enwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmgG.)Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Europ Assistance Vesicherungs-AG unter deren Geschäftsanschrift Adenauerring 9, 81737 München, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erfordrlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter den vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der Europ Assistance Versicherungs-AG kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen.Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, sodass Angaben über die Ausübung der Recht der Minderheitsgesellschafter entfallen.Die Verschmelzung wird neben der Bekanntgabe unter www.handesregisterbekanntmachungen.de auch in der französichen Zeitung, die zur Veröffentlichung rechtlicher Bekanntmachen befugt ist, sowie im französichen Amtsblatt, Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales (BODACC), bekanntgegeben. Gemäß den Artikeln L. 236-25 und L. 236-14 des französichen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) steht den Gläubigern der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft, mit Ausnahme von Anleiheninhabern, ein Widerspruchsrecht gegen die Verschmelzung zu, soweit ihr Anspruch von Bekanntgabe des Verschemlzungsplans entstanden ist und innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe im französischen Amtsblatt (BODACC) geltend gemacht wird.Unter der Geschäftsanschrift der Europ Assistance SA, d.h. 1 Promenade de la Bonnette - 92230 Gennevilliers, Frankreich, können Gläubiger der Europ Assistance SA kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen.Die übernehmende Gesellschafft hat keine Minderheitsgesellschafter, sodass Angaben über die Ausübung über Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
HRB 61405: Europ Assistance Versicherungs-AG, München, Adenauerring 9, 81737 München. Die Hauptversammlung vom 05.02.2019 hat die Satzung neu gefasst.
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