Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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Prokura erloschen:
Goecke, Klaus-Peter, Schwerte, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.05.2024
Vatter |
HRB 440509: MOTIP DUPLI GmbH, Haßmersheim, Kurt-Vogelsang-Straße 6, 74855 Haßmersheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: European Aerosols GmbH.
HRB 440509:MOTIP DUPLI GmbH, Haßmersheim, Kurt-Vogelsang-Straße 6, 74855 Haßmersheim.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmitt, Thomas, Mosbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 440509:MOTIP DUPLI GmbH, Haßmersheim, Kurt-Vogelsang-Straße 6, 74855 Haßmersheim.Der zwischen der Gesellschaft und der "Motip Dupli Holding GmbH", Haßmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700609) am 07.11.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde am 23.09.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 23.09.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 440509:MOTIP DUPLI GmbH, Haßmersheim, Kurt-Vogelsang-Straße 6, 74855 Haßmersheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.01.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "L & G Warenvertriebs-GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 336074) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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