Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
13 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
12.04.2024
Nuck |
HRB 170253 B: European Founders Fund Investment GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Jeschke, Arnt; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Samwer, Oliver; Liquidator: 3. Bambino 107. V V UG (haftungsbeschrärıkt), Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 140420 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 170253 B: European Founders Fund Investment GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Global Founders Capital Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 165337) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 170253 B: European Founders Fund Investment GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die European Founders Fund Nr. 2 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 165384) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 170253 B: European Founders Fund Investment GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die European Founders Fund Nr. 3 Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 165618) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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