HRA 3451: Eurotextiles GmbH & Co. KG, Königstein im Taunus, Mammolshainer Weg 14, 61462 Königstein im Taunus. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 63-69, 65760 Eschborn. Der Sitz ist nach Eschborn (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 52174) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 52174: Eurotextiles GmbH & Co. KG, Eschborn, Frankfurter Straße 63-69, 65760 Eschborn. Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 63-69, 65760 Eschborn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Indra Enterprises GmbH, Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5137). Einzelprokura: Javvaji, Neela Ratna Lakshmi Manikyamba, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Königstein im Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRA 3451) nach Eschborn verlegt.
Eurotextiles GmbH & Co. KG, Königstein im Taunus, Mammolshainer Weg 14, 61462 Königstein im Taunus. (Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Textilien, und die Einbringung von Dienstleistungen alter Art, jeweils im In- und Ausland, sowie die Vermittlung derartiger Geschäfte. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mammolshainer Weg 14, 61462 Königstein im Taunus. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Indra Enterprises GmbH, Königstein im Taunus (Königstein im Taunus HRB 5137). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Javvaji, Neela Ratna Lakshmi Manikyamba, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eurotextiles GmbH mit dem Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5311). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.