HRB 80340: Eurotower Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der RFR Beteiligung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79398) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 80340: Eurotower Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main, Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulmenstraße 18, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 80340:Eurotower Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main, Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Jahresabschluss) beschlossen.
HRB 80340:Eurotower Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main, Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 80340:Eurotower Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main, Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der RFR 2. Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86812) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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