HRB 107632: Evangelische Sozialstation Karlsruhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Stephanienstr. 72, 76133 Karlsruhe. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Käßhöfer, Kai Michael, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hellwig, Reiner Eberhard, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert bei Einzelprokura: Käßhöfer, Angelika Silvia, geb. Sulinski, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 107632: Evangelische Sozialstation Karlsruhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Stephanienstr. 72, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Gesellschafter, Name und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 6 (Stammmkapital) sowie die Streichung des § 7 (Geschäftsanteile) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, v.a. der Dienst an Hilfsbedürftigen, insbesondere an kranken sowie alten Menschen, als elementare Aufgabe der christlichen Kirche und ihrer Diakonie. Dieser Dienst christlicher Nächstenliebe gilt dem ganzen Menschen und umfasst soziale Hilfe und leibliche Pflege ebenso wie seelsorglichen Beistand und geistliche Begleitung in Krankheit, Alter und Sterben. Zweck der Gesellschaft ist auch die Unterstützung anderer hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 Abs. 1 AO, die Förderung der Jugendhilfe und kirchlicher Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb von ambulanten Diensten der Krankenpflege, des Pflegedienstes der Basisversorgung, der Altenpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Haus- und Familienpflege sowie der Nachbarschaftshilfe. Er wird auch verwirklicht durch Unterhaltung von Einrichtungen für missionarische und diakonische Dienste, durch Errichtung und Betrieb von Einrichtungen und Diensten der Alten-, der Behinderten-, der Gefährdeten und der Jugendhilfe. Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der im Abs. 2 bezeichneten Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, gemeinnützige Gesellschaften und andere gemeinnützige juristische Personen zur Verwirklichung des in Abs. 2 bezeichneten Zwecks zu errichten oder sich daran zu beteiligen.