HRB 12165: Evangelisch-Freikirchliches Diakoniewerk - Hilfe zum Leben gGmbH, Siegen, Weststraße 11, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 05. Juli 2022 hat die Änderung von § 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), Ziffer 9 (Vertretung in der Gesellschafterversammlung und deren Einberufung), Ziffer 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und Ziffer 23 (Zugehörigkeit zum Spitzenverband) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 12165: Evangelisch-Freikirchliches Diakoniewerk - Hilfe zum Leben gGmbH, Siegen, Weststraße 11, 57072 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. Januar 2020. Geschäftsanschrift: Weststraße 11, 57072 Siegen. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen in christlicher Verantwortung auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Die Gesellschaft kann sozial-diakonische Aufgaben in unterschiedlichster Weise wahrnehmen. Dazu können Beratungs- und Hilfeleistungen in unterschiedlichen Organisationsformen vorgehalten werden. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder, auch im Rahmen von verbundenen Unternehmen sowie durch das Vorhalten niedrigschwelliger Betreuungs- und Hilfeleistungen und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. 4. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung von Erziehung und Bildung sowie zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe nach § 58 Nr. 1 AO. Diese Fördertätigkeit umfasst insbesondere die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln und ideelle Unterstützungsmaßnahmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Daniel, Netphen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Hilfe zum Leben gGmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 11419) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 17. Januar 2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.