HRB 711110: Evangelische Altenhilfe St. Georgen gGmbH, St. Georgen im Schwarzwald, August-Springer-Weg 20, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Bestellt als Geschäftsführerin: Sula, Florije, St. Georgen im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Sula, Florije, St. Georgen im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 711110:Evangelische Altenhilfe St. Georgen gGmbH, St. Georgen im Schwarzwald, August-Springer-Weg 20, 78112 St. Georgen im Schwarzwald.Einzelprokura: Sula, Florije, St. Georgen im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 711110:Evangelische Altenhilfe St. Georgen gGmbH, St. Georgen im Schwarzwald, August-Springer-Weg 20, 78112 St. Georgen im Schwarzwald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2013 mit Änderung vom 03.02.2014. Geschäftsanschrift: August-Springer-Weg 20, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen. Die Gesellschaft verrichtet ihre Arbeit im christlichen Geist. Sie ist in ihrem Wirken der Zielsetzung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirsche in Baden verpflichtet und erwirbt in diesem die Mitgliedschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Schrieder, Markus, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Evang. Altenhilfe St. Georgen", St. Georgen (Amtsgericht Villingen-Schwenningen VR 53) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.