HRA 4277: Stiftung Evangelisches Krankenhaus Unna, Unna (Holbeinstraße 10, 59423 Unna). Die Stiftungsrat mit Zustimmung der Stiftungsversammlung vom 01.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, unter anderem in den §§ 1 (Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit der Stiftung), 2 (Zweck der Stiftung) und 14 (Vertretung der Stiftung). Neue Firma: Evangelische Förderstiftung Klinikum Unna. Gegenstand geändert; nunmehr: Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie zur selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Förderung des Betriebs und der Unterhaltung der kirchlichen Krankenhäuser in Unna durch die steuerbegünstigte Gesellschaft "Christliches Klinikum Unna gGmbH" sowie des Hospizes. Förderung anderer Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens oder anderer steuerbegünstigter oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die in diesen Bereichen tätig sind. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Außerdem fördert und unterstützt die Stiftung die christlich-seelsorgliche Arbeit zur Begleitung von Patienten sowie deren Angehörigen und der Mitarbeitenden der Gesellschaft Christliches Klinikum Unna gGmbH. Sie unterstützt im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung die Förderung von ethischer Diskussion und ethisch verantwortlicher Handlungsweise im Sinne eines ganzheitlichen christlichen Menschenbildes in den Einrichtungen des Christlichen Klinikums Unna als ein Unternehmen mit christlicher Prägung. Die Stiftung kann alle Geschäfte tätigen, die der Förderung oder Erfüllung des Stiftungszweckes dienen, insbesondere auch steuerbegünstigte Gesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihres Stiftungsrates und ihrer Stiftungsversammlung je vom 01.09.2020 und der Gesellschafterversammlung der Katharinen-Hospital gGmbH vom 08.09.2020 einen Teil ihres Vermögens (Krankenhausbetrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Katharinen-Hospital gGmbH ( jetzt: Christliches Klinikum Unna gGmbH ) mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm, HR B 3705) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59423 Unna
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: