Evangelische Haus- und Landschwesternschaft Korntal, Sitz Korntal-Münchingen (Auf dem Roßbühl 3, 70825 Korntal-Münchingen). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Evangelische Diakonieschwesternschaft Herrenberg e.V., jetzt Evangelische Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e.V., Sitz Herrenberg (AG Böblingen, VR 310) wurde am 24. Mai 2007 in das Vereinsregister des Sitzes des übernehmenden Vereins eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG.
Evangelische Haus- und Landschwesternschaft Korntal, Sitz Korntal-Münchingen (Auf dem Roßbühl 3, 70825 Korntal-Münchingen). Durch Verschmelzungsvertrag vom 10. Februar 2007, dem die Mitgliederversammlungen des übertragenden und des übernehmenden Vereins je am 10. Februar 2007 zugestimmt haben, hat sich der Verein (übertragender Verein) mit der Evangelischen Diakonieschwesternschaft Herrenberg e.V., Sitz Herrenberg (AG Böblingen, VR 310) (übernehmender Verein) gem. § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Vereins. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. (vgl. im einzelnen § 22 UmwG).