HRB 21023: Evangelische Sozialwerk Dormagen gemeinnützige GmbH, Dormagen, Ostpreußenallee 1, 41539 Dormagen. Einzelprokura: Prill, Detlef Harald, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Seewald, Jessica, Dormagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21023: Evangelische Sozialwerk Dormagen gemeinnützige GmbH, Dormagen, Ostpreußenallee 1, 41539 Dormagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2020. Geschäftsanschrift: Ostpreußenallee 1, 41539 Dormagen. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung und der Volksbildung, die Förderung der Religion, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe sowie die Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf diesem Gebiet und dem Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung im Sinne des Ev. Bildungswerkes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Picht, Frank, Dormagen, * ‒.‒.‒‒; Wenzel, Hans-Werner, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Evangelisches Sozialwerk Dormagen e.V., Dormagen (Amtsgericht Neuss VR 1788) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.03.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.