HRB 5482: Evangelische Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig, Blumenstr. 76, 04155 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brummer, Arnd, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
Evangelische Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig, Blumenstr. 76, 04155 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Knöfel, Sebastian, Doberschütz OT Paschwitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Knöfel, Sebastian, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒.
Evangelische Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig, Blumenstr. 76, 04155 Leipzig.Vertretungsbefugnis geändert für Geschäftsführer: Brummer, Arnd, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒, nun mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Knöfel, Sebastian, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒.
Evangelische Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig, Blumenstr. 76, 04155 Leipzig.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Petzold, Bert Alexander, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Brummer, Arnd, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
Evangelische Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig, Blumenstr. 76, 04155 Leipzig.Geschäftsanschrift: Blumenstr. 76, 04155 Leipzig. Zweigniederlassung(en) aufgehoben: Buchhandlung C.L. Ungelenk Nachf. Niederlassung der Evangelischen Verlagsanstalt GmbH, 4444 Dresden. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Ausgliederung einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 18.08.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die Evangelisches Medienhaus GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 21309) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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