Evangelischer Entwicklungsdienst e.V., Bonn (Ulrich-von-Hassel-Str. 76, 53123 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. mit Sitz in Stuttgart ( Amtsgericht Stuttgart VR 3209) am 30.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Evangelischer Entwicklungsdienst e.V., Bonn (Ulrich-von-Hassel-Str. 76, 53123 Bonn). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.06.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2012 mit dem Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 3209) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.