VR 1111: Evangelisches Johanneswerk e.V., Bielefeld (Schildescher Str. 101, 33611 Bielefeld). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Bielefeld HRB 42903) am 21.02.2018 wirksam geworden.
VR 1111: Evangelisches Johanneswerk e.V., Bielefeld (Schildescher Str. 101, 33611 Bielefeld). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 16.10.2018 im Wege des Formwechsels in die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mit Sitz in Bielefeld (01 AR 22/2018) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.
Evangelisches Johanneswerk e.V., Bielefeld (Schildescher Str. 11, 33611 Bielefeld). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung des Vereins vom 22.08.2005 und der Gesellschaftsversammlung des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld GmbH als übernehmender Rechtsträger vom 22.08.2005 Teile seines Vermögens (Betrieb des Evangelischen Johannes-Krankenhauses" zusammen mit einer Forderung gegen die Evangelisches Krankenhaus Bielefeld gGmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Evangelisches Krankenhaus Bielefeld gGmbH, Bielefeld (AG Bielefeld HRB 30169) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.