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c)
1. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des
Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose
Unterstützung von Personen im Sinne des
§ 53 AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder
seelischen Zustands oder ihrer
wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe
anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht
auf deren Staatsangehörigkeit, Religion,
Herkunft, Alter, Geschlecht und Wohnsitz.
2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Errichtung,
Verwaltung, Unterhaltung und den Betrieb
von stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen,
betreuter Wohnungen und ähnlicher
Einrichtungen.
3. Der Gesellschaftszweck kann auch
verwirklicht werden durch planmäßiges
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der
Evangelisches Johanneswerk gGmbH und
Gesellschaften, an denen die Stiftung
Johannesstift oder die Evangelisches
Johanneswerk gGmbH mittel- oder
unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften). Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt durch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen (dazu können
gehören: Verwaltungs- und
Serviceleistungen insbesondere im Finanz-,
Rechnungs-, Personal- und
Immobilienwesen, im Controlling sowie in
der Leistungsabrechnung, Management-
und Beschaffungsleistungen,
Malerleistungen und weitere allgemeine
Verwaltungsleistungen (unter anderem
Parkraummanagement und Postverteilung),
Bezug von Medien wie beispielsweise
Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung, Bezug
von IT -Produkten und Dienstleistungen
(insbesondere IT -Betrieb, ITHardware,
Rechenzentrumsleistungen,
Softwareprodukte, Telefonie- und
Datenleitungen und
Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik),
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung und Recruiting inkl.
administrativer Serviceleistungen und
Beschäftigung von überlassenem Personal,
Leistungen der Gebäudereinigung und -
technik und hauswirtschaftliche Dienste,
Speisenversorgungsleistungen und die
damit verbundenen Dienstleistungen) sowie
die Anmietung von Immobilien und Mobilien
inkl. deren Verwaltung zur Verwirklichung
der in Nr. 1 genannten Zwecke.
4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die
Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich des Nachweises der
Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.
5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen,
soweit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2
AO für andere steuerbegünstigte
Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden.
6. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen
und Geschäften berechtigt, die den
Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an diesen
beteiligen und solche Unternehmen sowie
Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten
oder pachten.
7. Mit vorheriger Zustimmung der
Gesellschafterversammlung darf die
Gesellschaft unbeschadet der Regelungen
in Abs. 1 ihre Leistungen gegenüber Dritten
erbringen. |
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b)
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis:
Geschäftsführer:
Dr. de Vries, Bodo, Bocholt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich
um Rechtsgeschäfte mit anderen
freigemeinnützigen Unternehmen handelt.
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis:
Geschäftsführer:
Bensiek, Burkhard, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich
um Rechtsgeschäfte mit anderen
freigemeinnützigen Unternehmen handelt. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages bezüglich der
Präambel, in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3, 4, 6, 7,
8 (Geschäftsführung und Vertretung), 10, 15 und 17 und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. |
a)
02.12.2022
Heistermann |