HRB 3219 B: Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH, Berlin, Auguststraße 80, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Habighorst, Sabine; Geschäftsführer: 6. Ziel, Lars-Gunnar, * ‒.‒.‒‒, Birkenwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 3219 B: Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH, Berlin, Auguststraße 80, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Klumb, Eckhard
HRB 3219 B: Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH, Berlin, Auguststraße 80, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Wentzek, Dieter; Geschäftsführer: 5. Habighorst, Sabine, * ‒.‒.‒‒, Königs Wusterhausen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH, Berlin, Auguststraße 80, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 46.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2012 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 26.000 EUR erhöht, um weitere 20.000 EUR auf 46.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 5 (Stammkapital)..
Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH, Berlin, Auguststraße 80, 10117 Berlin. Firma: Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH Gegenstand: Betrieb des Evangelischen Zentralinstitutes für Familienberatung in Berlin; Betrieb und Unterhaltung des Zentralinstitutes sollen der Aus- und Fortbildung von Beraterinnen und Beratern auf dem Gebiet der Erziehungs-, Eltern-, Jugend-, Paar-, Ehe- und sonstigen Lebensberatung dienen, ferner der Aus- und Fortbildung von Fachkräften für die Aufgabe der Vorbereitung auf Ehe und Familie und von Dozentinnen und Dozenten für die Arbeit an Ehe- und Elternschulen; es soll außerdem wissenschaftliche Forschungstätigkeit auf den genannten Gebieten betreiben und ferner Vereinigungen, Einrichtungen und Personen, die sich mit der Beratungsarbeit befassen, informieren Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung hat am 16.11.2010 und 14.02.2012 Abänderungen des Gesellschaftsvertrages beschlossen durch Einfügung eines Vorspanns und in den §§ 1 (Einleitung zur Firma, Schreibweise des Rechtsformzusatzes), 3 (Ergänzung des Gegenstandes), 4 (Gemeinnützigkeit), 5 (neue Geschäftsanteile), 9 und 10 (Geschäftsführung, Vertretung), 11 (Haftung der Geschäftsführer), 12 bis 14 (Aufsichtsrat, dessen Einberufung und Zuständigkeit), 15 bis 17 (Gesellschafterversammlung, deren Zuständigkeit und Beschlussfassung), 20 (Auflösung der Gesellschaft)..
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