Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. |
a)
27.06.2024
Schülke |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. |
a)
13.10.2022
Streidl |
HRB 148872: Event & Kultur Vermögens GmbH, München, Scharnhorststr. 48, 80992 München. Von Amts wegen berichtigend geändert: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen berichtigend geändert, nun: Liquidator: Deinhamer, Jürgen, München, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München vom 12.04.2022 (Az. 1507 IN 134/22) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRA 80093: Event & Kultur GmbH & Co. KG, München, Scharnhorststraße 48, 80992 München. Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter als Liquidatoren vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München vom 25.02.2022 (Az. 1507 IN 2834/21) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Event & Kultur Vermögens GmbH, München, Scharnhorststr. 48, 80992 München. Die GastroGold GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 173039) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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