Event Marketing GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising (Lohweg 25, 85375 Neufahrn). Die Verschmelzung wurde am 26.08.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 133875).
PALLAS Personaldienstleistung GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising (Lohweg 25, 85375 Neufahrn). Neue Firma: Event Marketing GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung in allen Marketingbereichen, insbesondere Sport - Marketing und Sport - Events sowie Planung, Konzeption und Durchführung von Marketingmaßnahmen und Sponsorshipprogrammen mit Budgetkontrolle und Medienauswertung; Vermarktung von Sport-, Kultur-, Umwelt- und Kunstveranstaltungen, Erwerb und Veräußerung von Rechten an Veranstaltungen und Medienarbeit (PR, TV, Presse, Funk), Beratung von Sponsoren im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Incentivemaßnahmen sowie sämtliche Tätigkeiten, die der Durchführung der Veranstaltung dienen. Die Event Marketing GmbH mit dem Sitz in Neufahrn (Amtsgericht München HRB 101618) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Event Marketing GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising (Lohweg 25, 85375 Neufahrn). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PALLAS Personaldienstleistung GmbH mit dem Sitz in Neufahrn (Amtsgericht München HRB 133875) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.