HRA 2020: Event Software und Dienste GmbH und Co KG, Nottuln, Olympiastraße 12, 48301 Nottuln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Event Software und Dienste GmbH am 20.10.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 2020: Event Software und Dienste GmbH und Co KG, Nottuln, Olympiastraße 12, 48301 Nottuln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.12.2016 mit der Event Software und Dienste GmbH mit Sitz in Nottuln (AG Coesfeld HRB 2298) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.