Event- und Messegesellschaft Chemnitz mbH (EMC), Chemnitz, Messeplatz 1, 09116 Chemnitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 9661) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 04.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH